Ausbildung zum Staplerführer
Die Ausbildung zum Stapler - Führer berechtigt Personen zum Führen und Bedienen von Hubstaplern.
Ein Staplerschein ist dann erforderlich wenn die Last außerhalb der Radbasis gehoben und gesenkt wird.
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ACHTUNG: WIRD EIN ARBEITSKORB VERWENDET, IST EIN NACHWEIS DER FACHKENNTNIS (STAPLERSCHEIN) IMMER ERFORDERLICH!!
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Inhalte und Aufbau der Ausbildung:
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- Normen und Vorschriften
- Mechanische Elemente
- Elektrische Elemente
- Hydraulische Elemente
- Grundkenntnis von Otto-, Flüssiggas-, Diesel- und Elektromotoren
- Grundlagen der Elektrotechnik und elektrische Einrichtungen an Flurförderzeugen
- Grundlagen der Mechanik
- Akkumulatoren
- Betriebs- und Wartungsvorschriften
- Unfallbelehrung
- Gesetzliche Grundlagen aus allgemeiner Dienstnehmerschutzverordnung, sowie Arbeitnehmerschutzgesetz
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Staplerprüfung (§4 der Verordnung laut BGBl 441/1975 und ASchG 450/94)
Ausstellung des Staplerführer - Ausweises gem. § 12 Abs. 2/2, FK-V BGBl II Nr. 13/2007 über den Nachweis erworbener Fachkenntnisse zum Führen von Staplern.