Ausbildung zum Lauf- und Portalkranführer mit Flursteuerung
Die Ausbildung zum Hallenkran - Führer berechtigt Personen zum Führen und Bedienen von Hallenkränen, sowie Lauf- und Portalkränen mit Flursteuerung.
Ein Nachweis der Fachkenntnis ist erforderlich wenn die Hubkraft bzw. die Tragfähigkeit des Kranes 5.000 kg überschreitet.
ACHTUNG, unabhängig von Tragfähigkeit:
WIRD EIN ARBEITSKORB VERWENDET, IST EIN NACHWEIS DER FACHKENNTNIS (KRANSCHEIN) IMMER ERFORDERLICH!!!
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Inhalte und Aufbau der Ausbildung:
- Vorschriften und Normen
- Grundlagen der Mechanik
- Grundlagen der Elektrotechnik und elektrische Ausrüstung von Kränen
- Sicherheitseinrichtungen von Kränen
- Technischer Aufbau von Kränen
- Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel
- Seilkunde
- Kranbetrieb
- Praktische Übungen (Verfahren und Arbeiten mit Hallenkränen)
- Durchführung einer Sicherheitskontrolle vor Inbetriebnahme
- Gesetzliche Grundlagen (AM-VO, ASchG)
- Kranführer - Prüfung gem. FK-V BGBl II. NR. 13/2007
- Ausstellung des behördlich vorgeschriebenen Kranführerausweises
- Kranführerprüfung (§3 der Verordnung lt. BGBl 441/1975 und ASchG 450/94)
- Ausstellung des Kranführerausweises gem. FK-V BGBl 13/2007 über den Nachweis der erworbenen Fachkenntnis zum Führen von Hallenkränen, sowie Lauf- und Portalkränen mit Flursteuerung.
- Es ist auch möglich eine verkürzte Ausbildung bis 300 kN (30 to) Tragfähigkeit zu absolvieren.
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