Ausbildung zum Dreh- und Auslegerkran
Die Ausbildung zum Dreh- und Auslegerkranführer berechtigt Personen zum Führen und Bedienen von Dreh- und Auslegerkränen.
Â
Ein Nachweis der Fachkenntnis gem. FK-V ist erforderlich.
Inhalte und Aufbau der Ausbildung:
Â
- Vorschriften und Normen
- Grundlagen der Mechanik
- Grundlagen der Elektrotechnik und elektrische Ausrüstung von Kränen
- Sicherheitseinrichtungen von Kränen
- Technischer Aufbau von Kränen
- Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel
- Seilkunde
- Kranbetrieb
- Praktische Übungen (Verfahren und Arbeiten mit Dreh- und Auslegerkränen)
- Durchführung einer Sicherheitskontrolle vor Inbetriebnahme
- Gesetzliche Grundlagen (AM-VO, ASchG)
- Kranführer - Prüfung gem. FK-V BGBI II. NR. 13/2007
- Ausstellung des behördlich vorgeschriebenen Kranführerausweises
Kranführerprüfung (§3 der Verordnung lt. BGBI 441/1975 und ASchG 450/94)
Ausstellung des Kranführerausweises gem. FK-V BGBI 13/2007 über den Nachweis der erworbenen Fachkenntnis zum Führen von Dreh- und Auslegerkränen.